Bewerbung
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen, die für Ihren Aufenthalt in Japan relevant sind. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und wenden sich bei Bedarf an das International Office.
Beginnen Sie so früh wie möglich mit den Vorbereitungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden!
Sie bewerben sich immer am Ende des Wintersemesters für einen Auslandsaufenthalt ab dem darauffolgenden Wintersemester.
Jedes Wintersemester wird eine Informationsveranstaltung zum Studium in Japan angeboten, die Sie unbedingt besuchen sollten. Die Ankündigung hierzu sowie aktuelle Termine und Fristen finden Sie rechtzeitig auf diesen Seiten.
Beachten Sie unbedingt: Sie können sich nur für einen Austauschplatz an einer japanischen Partneruniversität bewerben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung den Sprachkurs Japanisch 3 oder ein höheres Semester des Japanisch-Sprachkurses besuchen. Wenn der Sprachkurs Japanisch 3 nicht mit Erfolg absolviert wird (etwa bei Nichtbestehen der Nachklausur), wird die Bewerbung von uns annulliert. Priorität bei der Zuweisung von Studienplätzen genießen Studierende, die Ihren Japanaufenthalt nach dem 4. Bachelor-Semester antreten werden oder sich bei der Bewerbung bereits im Masterstudium befinden.
Aktuelle Hinweise
Wenn Sie planen, ab dem Wintersemester 2022/23 nach Japan zu gehen, beachten Sie die aktuelle Hinweise und Fristen.
Bitte reichen Sie alle notwendigen Unterlagen (Bewerbungsformular und Übersicht über Ihre bislang in der Japanologie erbachten Leistungen) bis zum 14.01.2022 in der Japanologie ein (per E-Mail an japanologie(at)uni-koeln.de).
Bitte reichen Sie uns Ihr Bewerbungsformular nur auf Deutsch ein. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben in der Japanologie, für Ihre Bewerbung bei der japanischen Universität reichen Sie andere Unterlagen (s.u.) ein. Da an jeder Hochschule nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht, geben Sie bitte zwei Hochschulen an, die für Sie in Frage kommen. Legen Sie auch dar, warum diese Hochschulen für die Durchführung Ihres Aufenthaltes besonders gut geeignet sind. Sie können in dem Formular auch angeben, welche Gutachter Sie wünschen.
Zuständig für...
- ...Sprachzeugnisse: Herr Tachiki / Frau Chevalier
- ...Empfehlungsschreiben B.A.-Studierende (Japanische Kultur) und M.A.-Studierende (Japanische Populär- und Medienkultur): Prof. Dr. Köhn / Dr. Ch. Weber.
- ...Empfehlungsschreiben Lehramtsstudierende: Prof. Dr. Unkel
Sie müssen alle Unterlagen (Bewerbungsformular und Übersicht über erbrachte Leistungen) rechtzeitig (Fristen werden in der Informationsveranstaltung bekanntgegeben) abgeben. Später eingegangene Bitten um Gutachten können nicht berücksichtigt werden!
Die Studienplatzvergabe, also für welche Universität in Japan wir Sie vorgeschlagen, wird zeitnah bekannt gegeben. Danach schreiben wir Ihnen für "Ihre" Universität die erforderlichen Gutachten und Sprachzeugnisse. Sie brauchen uns dafür keine weiteren Unterlagen einzureichen.
Nach der Zuteilung Ihres Studienplatzes geben Sie beim International Office die Unterlagen ab, die Sie für die Bewerbung an "Ihrer" Universität einreichen müssen. Besuchen Sie dafür zunächst die Spechstunden der MitarbeiterInnen im International Office und informieren Sie sich über den weiteren Ablauf des Bewerbungsverfahrens. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Unterlagen für "Ihre" Universität. Die Formalitäten und Unterlagen unterscheiden sich je nach Universität! Sie füllen nur die Unterlagen für die Universität aus, für die Sie ausgewählt wurden. Beachten Sie die Ausschlussfrist des International Office für die Einreichung aller Unterlagen.
(Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im International Office, ob für "Ihre" Universität eine abweichende Frist gilt! )
Zeitmanagement
Bedenken Sie, dass Sie für die Vorbereitungen Zeit einplanen müssen. Nicht nur Sie müssen sich persönlich mit dem Auslandsaufenthalt beschäftigen. Die Fristen für Stipendien und Studienplätze liegen teilweise bis zu einem Jahr vor dem Aufenthalt.
Für einige Universitäten müssen Sie einen TOEFL-Test nachweisen. Auch dafür benötigen Sie genügend Zeit.
Für viele Universitäten ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Meistens beinhaltet dieses auch eine Röntgenaufnahme der Lunge. Erkundigen Sie sich hierzu ebenfalls im International Office, denn das Gesundheitszeugnis muss bei der Bewerbung noch aktuell sein.
Finanzierung
Wenn Sie einen Studienplatz an einer Partneruniversität über das International Office erhalten, entfallen die Studiengebühren in Japan.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung für Auslandsaufenthalte. Bitte beachten Sie eventuelle Einschränkungen bei den Stipendiengebern, wenn Sie Bildungsausländer sind.
- Größter deutscher Stipendiengeber ist der DAAD. Auch die Stipendien der japanischen Regierung werden über den DAAD vergeben. Der DAAD vergibt zwar keine Studienplätze (d. h., Sie müssen sich bei einer japanischen Universität selbst bewerben), übernimmt aber die Studiengebühren im Ausland. DAAD-Stipendien erhalten i.d.R. nur die Besten eines Jahrgangs, bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Bewerbung.
- Bitte informieren Sie sich im International Office über das Bewerbungsverfahren für die PROMOS-Stipendien! PROMOS ist ein DAAD-Stipendium mit einer Laufzeit von max. einem Semester, das über das International Office der Universität zu Köln vergeben wird. Auch PROMOS ist ein DAAD-Stipendium, Sie müssen also auch hier gute Leistungen erbracht haben.
- In jedem Fall sollten Sie versuchen, Ihren Studienaufenthalt in Japan über Auslands-BAföG zu finanzieren. Der Erhalt von Auslands-BAföG ist unabhängig vom Inlands-BAföG. Hier sind die Vorlaufzeiten sehr lang, bitte informieren Sie sich frühzeitig.
- Einzelne Lokalregierungen in Japan vergeben ebenfalls Stipendien. Hier lohnt sich ein Blick auf die Webseiten der Japanischen Botschaft in Berlin.
- Für Forschungsaufenthalte oder Sprachaufenthalte vergibt die Japan Foundation verschiedene Stipendien.
- Für Master-Studierende, Doktoranden und Postdoktoranden bietet neben dem DAAD die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) Fördermöglichkeiten.
Das International Office berät Sie zu weiteren Förderungsmöglichkeiten für den Auslandsaufenthalt.