Allgemeine Informationen
Bibliotheksregeln
Die Bibliothek der Japanologie steht grundsätzlich allen Studierenden und Dozierenden der Universität zu Köln zur Benutzung offen. Bei der Benutzung und Ausleihe sind jedoch einige Besonderheiten und Regeln zu beachten.
- Mäntel, Jacken und Taschen dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden. Es stehen Schließfächer zur Verfügung; die Schlüssel dazu erhalten Sie bei der Bibliotheksaufsicht.
- Essen, Trinken und Rauchen sind untersagt. Wasser darf in der Bibliothek getrunken werden.
- Mobiltelefone sind vor dem Betreten der Bibliothek auszuschalten. Die Bibliothek ist ein Ort des konzentrierten Arbeitens. Bitte verzichten Sie auf Unterhaltungen. Filme oder andere Medien dürfen nur mit Kopfhörern genutzt werden.
- Bitte telefonieren Sie nicht im Vorraum der Bibliothek (Treppenhaus), da die Gespräche in der Bibliothek zu hören sind.
Ausleihe
Grundsätzlich gilt: die Bibliothek der Japanologie ist eine Präsenzbibliothek.
In Ausnahmefälle kann eine Ausleihe erfolgen. Ausleihberechtigt sind alle Angehörigen der Universität zu Köln. Dabei gelten folgende Bedingungen:
- Übernachtausleihe (Mo.-Do.): Ausleihe von bis zu 2 Büchern von 17:00 Uhr bis 12:00 Uhr am nächsten Morgen.
- Wochenendausleihe (Fr.-Mo.): Ausleihe von bis zu 5 Büchern von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 12:00. Für Feiertage gilt sinngemäß das Gleiche.
- Kopierausleihe: Ausleihe von bis zu 5 Büchern für maximal zwei Stunden.
- Sonderausleihe: Ausleihe von einzelnen Büchern, dafür muss eine von einem/einer DozentIn der Japanologie unterschriebene Sonderausleihgenehmigung vorliegen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Hilfskräfte in Zimmer 2.02 (2. Stock).
Um den anderen Benutzern der Bibliothek mitzuteilen, dass ein Buch entliehen wurde, muss ein Stellvertreter (graues Pappschild) in die entstandene Lücke gestellt werden! Diesen erhalten Sie bei den Hilfskräften der Bibliothek. Bei Wochenend- und Sonderausleihe muss zusätzlich der dazugehörige kleine Zettel vollständig ausgefüllt werden.
Einschränkung: Sämtliche Bücher, die mit einer orangefarbenen Markierung versehen sind (etwa alle Lexika), gleichfalls Zeitschriften und die Titel aus den Regalen "Neuzugänge" und ggf. "Seminarapparat" sind nur zum Kopieren ausleihbar, da sie für alle unmittelbar zugänglich bleiben müssen.
Die verspätete Rückgabe von Büchern führt nach Ermessen der Bibliotheksmitarbeitenden zu einem Verweis. Im Wiederholungsfall werden Sie für sechs Monate von der Ausleihe gesperrt. Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen wichtigen Gründen ein Buch nur verspätet zurückbringen können, teilen Sie dies bitte der Bibliothek per Telefon oder E-Mail rechtzeitig mit.
Scanner
In der Bibliothek steht allen BibliotheksbesucherInnen ein Scanner zur Verfügung. Die Benutzung ist kostenlos. Fragen zur Anwendung richten Sie bitte an die Bibliotheksaufsicht.
Zusätzlich steht auch ein ScanTent zum Scannen via Smartphone zur Verfügung. Informationen zur Benutzung des ScanTents finden Sie hier.
Ein Kopierer steht nicht zur Verfügung.
Kellerbestände
Wenn Sie ein Buch aus dem Keller einsehen möchten, müssen Sie zunächst einen Bestellzettel in der Bibliothek ausfüllen. Das Buch wird dann innerhalb von zwei Arbeitstagen in der Bibliothek zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich an die jeweilige Aufsichtsperson in der Bibliothek.