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Studium in Japan

Die Studienpläne für den B.A. Japanische Kultur und den M.A. Japanische Populär- und Medienkultur sehen keinen obligatorischen Japan-Aufenthalt vor. Die Richtlinien des Lehramtsstudiums hingegen verpflichten Studierende einer modernen Fremdsprache zu einem dreimonatigen Aufenthalt im Zielland!

Wir empfehlen Studierenden aller Studiengänge mit Japanschwerpunkt jedoch nachdrücklich, im Anschluss an das 4. Bachelor-Semester möglichst ein Jahr in Japan zu studieren, da Sie nur so optimale Bedingungen für einen erfolgreichen Studienabschluss haben. Der Aufenthalt in Japan sollte unbedingt nach dem 4. Semester erfolgen, da Sie dann mit einer guten sprachlichen Basis in Japan beginnen und Ihre Sprachkenntnisse auf diese Weise am besten erweitern können. Ein weiterer Aufenthalt im Master ist ebenfalls empfehlenswert.

Vor Ihrem Japanaufenthalt sollten Sie zunächst folgende Punkte überlegen:

  • Ausbildungsort: Welche Universitäten oder Institutionen kommen infrage? Welche Universität bietet für Ihr Studienprofil (Zweitfach, Fremdsprachendidaktik Japanisch) die besten Konditionen?
  • Inhalte und Ziele: Welche Art von Auslandsaufenthalt kann absolviert werden? Geht es Ihnen eher darum, zunächst Ihre Sprachkenntnisse zu festigen? Oder sind Sie bereits im Master und wollen Ihren Aufenthalt in Japan zur Vorbereitung Ihrer Masterarbeit nutzen?
  • Länge: Zwei Semester? Bitte denken Sie daran, dass kürzere Aufenthalte relativ teurer sind, da die Fixkosten gleich bleiben.
  • Unterstützung: Organisieren Sie Ihren Aufenthalt über das International Office? Bewerben Sie sich um ein Stipendium? Beantragen Sie Auslands-BAföG?

 

Studierende der Studiengänge B.A. Japanische Kultur in Geschichte und Gegenwart und M.A. Japanische Populär- und Medienkultur müssen nach ihrem Aufenthalt einen Abschlussbericht in der Japanologie einreichen. Nur dann kann der Auslandsaufenthalt im jeweiligen Ergänzungsmodul angerechnet werden.

Leitfaden "Abschlussbericht Auslandssemester"