Wenn Sie planen, ab dem Wintersemester 2025 nach Japan zu gehen, beachten Sie die aktuelle Hinweise und Fristen.
Bitte reichen Sie alle notwendigen Unterlagen (Bewerbungsformular und Transcript of Records der Japanologie) bis zum 08.01.2025 per Mail an die Adresse japanologieuni-koeln.de ein.
Die Abgabe Ihrer Unterlagen im International Office muss bis 01.02.2025 bei Frau Allen erfolgen. Mit ihr sollten Sie auch (ggf. schon im Vorfeld) einen Sprechstundentermin vereinbaren. Ihre Unterlagen dort reichen Sie über den folgenden Link ein: https://form.jotform.com/241641274760354
Alle Bewerbungsfristen der fakultätsübergreifenden Partnerschaften finden Sie hier.
Wir werden zeitnah über Ihre Platzierungswünsche entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
Bitte reichen Sie uns Ihr Bewerbungsformular nur auf Deutsch ein. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben in der Japanologie, für Ihre Bewerbung bei der japanischen Universität reichen Sie andere Unterlagen (s.u.) ein. Da an jeder Hochschule nur eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht, geben Sie bitte zwei Hochschulen an, die für Sie in Frage kommen. Legen Sie auch dar, warum diese Hochschulen für die Durchführung Ihres Aufenthaltes besonders gut geeignet sind. Sollte die Nachfrage zu einer Uni höher als die Platzzahl sein und auch die Zweitwahl keine Ausweichmöglichkeit bieten, behalten wir uns vor, Sie für eine andere Universität zu nominieren.
Geben Sie in dem Formular an, welche GutachterInnen Sie wünschen.
Zuständig für...
- ...Empfehlungsschreiben B.A.-Studierende (Japanische Kultur) und M.A.-Studierende (Japanische Populär- und Medienkultur): Prof. Dr. Köhn / Dr. Ch. Weber / Jana Katzenberg / Jenny Willett.
- ...Empfehlungsschreiben Lehramtsstudierende: Prof. Dr. Unkel
Sprachzeugnisse müssen nicht angefordert werden; sie werden von den Sprachlektoren, Herrn Tachiki und Frau Chevalier, erstellt.
Sie müssen alle Unterlagen (Bewerbungsformular und Übersicht über erbrachte Leistungen) rechtzeitig (Fristen werden in der Informationsveranstaltung bekanntgegeben) abgeben. Später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!
Die Studienplatzvergabe, also für welche Universität in Japan wir Sie vorgeschlagen, wird zeitnah bekannt gegeben. Danach erstellen wir Ihnen für "Ihre" Universität die erforderlichen Gutachten und Sprachzeugnisse. Sie brauchen uns dafür keine weiteren Unterlagen einzureichen.
Nach der Zuteilung Ihres Studienplatzes geben Sie beim International Office die Unterlagen ab, die Sie für die Bewerbung an "Ihrer" Universität einreichen müssen. Besuchen Sie dafür zunächst die Spechstunden der MitarbeiterInnen im International Office und informieren Sie sich über den weiteren Ablauf des Bewerbungsverfahrens. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Unterlagen für "Ihre" Universität. Die Formalitäten und Unterlagen unterscheiden sich je nach Universität! Sie füllen nur die Unterlagen für die Universität aus, für die Sie ausgewählt wurden. Beachten Sie die Ausschlussfrist des International Office für die Einreichung aller Unterlagen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im International Office, ob für "Ihre" Universität eine abweichende Frist gilt!