B.A. Unterrichtsfach Japanisch (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen)
Der Teilstudiengang "Unterrichtsfach Japanisch" kann in Kombination mit einem Kernfach und Bildungswissenschaften für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen studiert werden.
Der Bachelor-Abschluss qualifiziert noch nicht für die Ausübung des Lehrerberufs an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Hierfür ist der Abschluss des auf den Bachelor-Studiengangs aufbauenden zweijährigen Master-Studiengangs "Unterrichtsfach Japanisch" (Master of Education, M.Ed.) erforderlich.
Inhalte
Das Studium im Unterrichtsfach Japanisch gliedert sich in die drei Bereiche: Japanisch, Fachdidaktik Japanisch sowie Kultur und Gesellschaft Japans. Der Erwerb gründlicher Sprachkenntnisse ist die Voraussetzung für die spätere Ausübung des Lehrerberufs und nimmt daher im gesamten Studienverlauf einen breiten Raum ein. Parallel dazu werden fachdidaktische Grundlagen vermittelt: Lehrplan- und Lehrwerkanalyse, Unterrichtsmethoden, Erstellung von Lehrmaterialien, Unterrichtsplanung sowie Vermittlung verschiedener Kompetenzen. Daneben besuchen die Studierenden auch Veranstaltungen zu fachspezifischen Arbeitsweisen und -techniken der Japanologie, zur Einführung in die japanische Sprachwissenschaft sowie der interkulturellen Kommunikation.
Der für die modernen Fremdsprachen obligatorische Studienaufenthalt im Ausland kann an einer der zahlreichen japanischen Partneruniversitäten der Universität zu Köln absolviert werden.
Ein Nachweis von Englischkenntnissen (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) ist erforderlich, da das Gros der relevanten Forschungsliteratur auf Englisch publiziert wird.
Den Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, sich bereits vor Beginn des 1. Semesters die beiden Silbenschriften Hiragana und Katakana einzuprägen (Lesen und Schreiben).
Rechtliche Vorgaben
Vorgaben und Informationen des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen
Für das Lehramtsstudium gibt es viele gesetzliche Vorgaben, auf die die Universität keinen Einfluss hat. Informieren Sie sich über diese Rahmenbedingungen auf den folgenden Seiten:
Studienablauf
BM: Basismodul; AM: Aufbaumodul; Ü: Übung; S: Seminar; V: Vorlesung
Modul / Semester | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
BM 1: Japanisch 1 (9) | Sprachkurs | | | | | |
BM 2: Japanisch 2 (9) | | Sprachkurs | | | | |
BM 3: Japanisch 3 (9) | | | Sprachkurs | | | |
BM 4: Japanisch 4 (9) | | | | Sprachkurs | | |
BM 5: Fachwissen Japanologie für Lehramt (6) | | S: Einführung in die japanische Sprache und Sprachwissenschaft Ü: Arbeitsmittel der Japanologie | | | | |
BM 6: Fachdidaktik Japanisch 1 (9) | | | V: Fachdidaktik Ü: Grundlagen Japanwissen | S: Fachdidaktik | | |
AM 1: Fachdidaktik 2 (9) | | | | | S: Fachdidaktik Sprachkurs | Sprachkurs |
AM 2: Fachwissen Japanologie für Lehramt 2 (9) | | | | | V/S: Geschichte Moderne S: Geschichte Moderne | S: Geschichte Moderne |
Die Zahlen in Klammern geben die Leistungspunkte des Moduls an.
Die Bachelorarbeit kann nach Abschluss aller Basismodule geschrieben werden; die Bearbeitungsdauer beträgt 12 Wochen.
Studienordnung
Das Modulhandbuch finden Sie hier.
Informationen des Zentrums für LehrerInnenbildung und der Philosophischen Fakultät
Alle allgemeinen Regelungen zum B.A.- und M.Ed.-Studium in den Lehrämtern an der Universität zu Köln sind in den Prüfungsordnungen festgelegt.
Das ZfL informiert ausführlich über Prüfungsordnungen und andere rechtliche Vorgaben für das Lehramt im ZfL-Navi.
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