Richtlinien
Für ein erfolgreiches Studium sollten Sie die hier aufgeführten Richtlinien beachten.
Bei Fragen stehen Ihnen die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zur Verfügung.
Fehlzeiten
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich absolvieren möchten, vermeiden Sie zu viele Fehlstunden. Erfahrungsgemäß haben die meisten Studierenden Schwierigkeiten, Klausuren erfolgreich zu bestehen, wenn Sie mehr als drei Mal gefehlt haben.
Für Sprachkurse, Textlektüre und praktische Übungen gilt eine Anwesenheitspflicht. Sie dürfen maximal ein Drittel der Präsenztermine versäumen (z. B. maximal vier Veranstaltungen bei insgesamt 14 Sitzungen; maximal fünf bei insgesamt 15). Auch wenn Sie ein Attest wegen Krankheit nachreichen, dürfen Sie nicht mehr als ein Drittel der Termine fehlen.
Bei längerer Erkrankung oder häufigeren krankheitsbedingten Ausfällen müssen Sie mit den Dozierenden das weitere Vorgehen absprechen. Wenn Sie sich wegen Krankheit beurlauben lassen, können während dieser Zeit keine Leistungen erbracht und angerechnet werden.
Es wird erwartet, dass ein abzusehendes Fernbleiben vom Unterricht, insbesondere von Referierenden, den Dozierenden rechtzeitig mitgeteilt wird.
Besonders in Veranstaltungen mit wenigen Teilnehmenden gebietet es die Höflichkeit, sich bei Abwesenheit vorher zu entschuldigen.
Der Umgang mit Unterrichtsversäumnissen, die aufgrund höherer Gewalt (Verkehrs- und Wetterlage o.Ä.) entstehen, bleibt den zuständigen Dozierenden überlassen.
Studienleistung
Es wird erwartet, dass Studierende regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilnehmen, zu denen sie in KLIPS zugelassen wurden.
Wenn Sie von einer Teilnahme zurücktreten, informieren Sie den/die DozentIn und tragen sich dann selbständig aus KLIPS aus.
Von allen Studierenden wird eine Beteiligung an den Lehrveranstaltungen erwartet: Wortmeldungen im Unterricht, konstruktives Feedback zu Unterrichtsinhalten, Anfertigung von Hausaufgaben, Kurzreferate, Teilnahme an Gruppenarbeit oder Diskussionsrunden. Details der Studieleistung definiert jeder/jede DozentIn zu Beginn der Veranstaltung.
Referat
In einem Referat ist es die Aufgabe der Studierenden, im Rahmen einer vorgegebenen Zeit ein Thema wissenschaftlich aufzubereiten, der Gruppe zu präsentieren und in einer abschließenden Diskussion Rede und Antwort zu stehen. Integraler Bestandteil eines Referats ist die Anfertigung eines Handouts.
Zu den formalen Rahmenbedingungen des Handouts unbedingt die Richtlinien zum Wissenschaftlichen Arbeiten beachten!
Hausarbeit
Eine Hausarbeit stellt die schriftliche wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem vorgegebenen Thema dar. Der Abgabetermin für Hausarbeiten liegt in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit und wird sowohl als Aushang als auch von den einzelnen Dozenten bekannt gegeben. Grundsätzlich gelten folgende Termine:
- Wintersemester: Mitte März
- Sommersemester Mitte September
Das genaue Datum wird im Unterricht und per Aushang sowie auf der Homepage der Japanologie bekannt gegeben.
Die Hausarbeit wird in einfacher Ausführung ausgedruckt im Sekretariat abgegeben, zusätzlich dazu muss der verantwortlichen Lehrperson ein Exemplar im Word- oder OpenOffice-Format per E-Mail zugehen.
Alle weiteren Informationen finden sich in den Vorgaben zum Wissenschaftlichen Arbeiten
Klausur
Klausuren werden entweder in der letzten Sitzung einer Veranstaltung oder in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Klausur ist die aktive (in Sprachkursen, Übungen und praktischen Übungen auch die regelmäßige) Teilnahme an der Veranstaltung im Laufe des Semesters. Studierende mit zu vielen Fehlstunden werden nicht zugelassen (siehe auch: Fehlzeiten)!
Sollte eine Klausur beim ersten Versuch nicht bestanden werden, gibt es die Möglichkeit, an der Nachklausur teilzunehmen. Diese findet in der Regel kurz vor Ende der vorlesungsfreien Zeit statt, die Termine hierfür werden jeweils bekannt gegeben.
Liegt am Tag der Klausur eine Erkrankung vor, so muss auf jeden Fall ein ärztliches Attest eingereicht werden, ansonsten ist eine Teilnahme an der Nachklausur nicht möglich und die Klausur gilt als nicht bestanden.
Praktikumsbericht
Im Rahmen des BA-Studiengangs „Japanische Kultur in Geschichte und Gegenwart“ oder des MA-Studiengangs „Japan-Studien: Japanische Populär- und Medienkultur“ kann ein Praktikum im Ergänzungsmodul angerechnet werden. Dafür muss ein Bericht von 5-6 Seiten verfasst werden.
Der Bericht ist nach den Richtlinien eines Essays zu verfassen (siehe „Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten“).
Für eine Anrechnung ist die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung „EM2 Praktikum“ (BA) oder „Mobilität und Praxis“ (MA) erforderlich. Der Bericht ist in ausgedruckter Form im Sekretariat der Japanologie einzureichen.
Hier finden Sie die Richtlinien zur Erstellung des Praktikumsberichts.
Bericht Auslandsaufenthalt
Im Rahmen des BA-Studiengangs „Japanische Kultur in Geschichte und Gegenwart“ oder des MA-Studiengangs „Japan-Studien: Japanische Populär- und Medienkultur“ kann ein Aufenthalt an einer japanischen Partneruniversität im Ergänzungsmodul angerechnet werden. Dafür muss ein Bericht von 5-6 Seiten verfasst werden. Der Bericht ist nach den Richtlinien eines Essays zu verfassen (siehe „Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten“). Bitte melden Sie sich für die entsprechende Modulabschlussprüfung an und reichen Sie Ihren schriftlichen Bericht fristgerecht im Sekretariat ein.